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Gesetze und Politik

Ein Versuch - Genforschung zwischen den Fronten

Moratorium


17. Mai 1992, der Verfassungsartikel 24novies als direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative "gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen" zur Regelung von Fortpflanzungs- und Gentechnologie wird vom Stimmvolk angenommen (Abstimmungsresultat).

7. Juli 1998, die Volksinitiative "zum Schutz von Leben und Umwelt vor Genmanipulation" (Genschutzinitiative) wird abgelehnt (Abstimmungsresultat).

18. April 1999, die neue Verfassung mit aus 24novies übernommenen Artikel 120 "Gentechnologie im Ausserhumanbereich" wird von Stimmvolk angenommen (Abstimmungsresultat).

21. März 2003, das Gentechnikgesetz (Gen-Lex, GTG), das ausdrücklich kein Moratorium enthielt, wird vom Parlament verabschiedet (Curia VistaSchlussabstimmungstext).

27. November 2005, die Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" (Gentechfrei-Initiative) für ein fünfjähriges Moratorium wird angenommen (Abstimmungsresultat).

12. Februar 2009, das Parlament verlängert das Moratorium um vier Jahre (Curia Vista, Schlussabstimmungstext).

22. März 2013, das Parlament verlängert das Moratorium zum zweiten Mal um vier Jahre (Curia Vista, Schlussabstimmungstext).

29. Juni 2016, der Bundesrat beantragt die dritte Verlängerung des Moratoriums um vier Jahre beim Parlament (Medienmitteilung).

6. Dezember 2016, der Nationalrat möchte das Moratorium zum dritten Mal verlängern, lehnt eine unbefristete Verlängerung ab, möchte aber auch keine Regelung für die Zeit danach (Curia Vista).

Freisetzungsversuche

Protected Site Seit 2014 steht im Standort Zürich Reckenholz ein spezielles Gelände für Feldversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen zur Verfügung.

Gesuche für Freisetzungsversuche: Seit dem Versuch von Christof Sautter wurden weitere Feldversuche mit gentechnisch veränderten Weizen- und Kartoffelpflanzen durchgeführt.

Freisetzungsverordnung (erste Version vom 25. August 1999)

Bundesgerichtsurteil zum Feldversuch (BGE 129 II 286) vom 12. März 2003 (publiziert, gesamt)